Datenschutz

Der Datenschutz hat in unserer heutigen einen höheren Stellenwert als sonst irgendwann in der Geschichte. Aufgrund des technischen Wandels und den damit verbundenen Herausforderungen ist der Datenschutz ein essentieller Bestandteil Ihrer Unternehmung. Seit 25.05.2018 sind alle Unternehmen gezwungen darzulegen, wie sie dem Bundesdatenschutzgesetz (Neu) und der Datenschutz-Grundverordnung gerecht werden.

Verarbeitungsverzeichnisse müssen geführt, Mitarbeiter sensibilisiert und geschult werden und vieles mehr. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können ist es von großer Bedeutung, dass die Gesetze zu Datenschutz genau umgesetzt werden. Zumindest nach dem Gesetzestext können drakonische Strafen die Folge zur Nichteinhaltung der Vorgaben sein.

Damit Sie sich nicht um dieses Thema kümmern müssen, bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung und das fachliche Know How unseres Netzwerkes an. Unabhängig davon ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder nicht, so sind Sie dennoch in der Nachweispflicht die Vorgaben der DSGVO umzusetzen.

externer Datenschutzbeauftragter

Nicht erst seit der Einführung der EU-Verordnung, der DSGVO, ist geregelt ab wann ein Unternehmen einen Datenschutzbeautragten bestellen muss. Unternehmen, die dieser Bestellpflicht unterliegen, müssen sich auch zwingend darum kümmern. Oft werden hierbei entscheidende Fehler gemacht, in dem entweder niemand zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird oder die falsche Person bestellt wird. Denn merke, nicht jeder innerhalb der Firma darf Datenschutzbeauftragter sein. So werden beispielsweise Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter und bedingt anderes führendes Personal von Rechtswegen her ausgeschlossen.

Bestellt man einmal einen Datenschutzbeauftragten aus dem eigenen Personal heraus, so erhält dieser zudem einen besonderen Kündigungsschutz und könnte Sie als Unternehmer unflexibel machen. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass der Mitarbeiter über geeignetes Wissen für diesen Fachbereich verfügt. Dem gehen oft teure Weiterbildungskosten einher. Aber das größte Problem ist meist der Umstand, dass der Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt keine Berührungspunkte mit den Datenschutzrichtlinien hatte und komplett überfordert ist.

Um dies zu vermeiden, lohnt es sich externe Datenschutzbeauftragte ins Haus zu holen. Diese verfügen über das entsprechende Wissen und Praxiserfahrung. Der Unternehmerservice Klose bietet Ihnen die Möglichkeit einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie würden gern dazu mehr erfahren, dann lassen Sie es uns wissen!

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